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Lärm macht krank – nicht nur in Sperberslohe

Wendelstein - Die Bürgerinititaive Sperberslohe äußert sich zum Lärmschutzwall in Sperberslohe, dem dazugehörigen Lärmschutzgutachten sowie zum Bebauungsplan - und zu der Tatsache, "dass das Landratsamt Roth sich über alles hinwegsetzt".

  • Das Bild zeigt den nördlichen Ortseingang von Sperberslohe

    Das Bild zeigt den nördlichen Ortseingang von Sperberslohe
    © Google Earth bearbeitet durch Bürgerinitiative Sperberslohe

  • Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten in Sperberslohe innerorts im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 05. Juli 2010

    Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten in Sperberslohe innerorts im Zeitraum vom 21. Juni bis zum 05. Juli 2010

  • Auszug aus dem Schreiben der Marktgemeinde vom 20.02.2013

    Auszug aus dem Schreiben der Marktgemeinde vom 20.02.2013

Im Jahre 2006 wurde das Baugebiet „Schmiedeweg“ in Sperberslohe erschlossen. Aus diesem Grund wurde entlang der Staatsstraße ein Lärmschutzwall errichtet. Er kostete rund 120.000 Euro und wurde privat finanziert.

Zu diesem Lärmschutzwall gibt es ein Lärmschutzgutachten. In diesem Gutachten wurde davon ausgegangen, dass das Ortsschild vor den Beginn des neuen Baugebietes versetzt wird. Grundlage für die Berechnung war daher eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Der Lärmschutzwall und das Lärmschutzgutachten sind Bestandteile des Bebauungsplanes. Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzungen verabschiedet. Sie haben daher die Rechtsnatur eines Gesetzes, an dessen Einhaltung man zwingend gebunden ist.

An der Stelle, an der laut Gutachten mit 50 km/h gefahren werden soll, sind offiziell jedoch 100 km/h zulässig. Die tatsächlichen Geschwindigkeiten liegen häufig noch weit darüber.

Der Bebauungsplan wurde ehemals von der Gemeinde im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich ausgelegt. Die Bewohner, die den Lärmschutzwall letztendlich finanziert haben, mussten darauf vertrauen können, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden (Vertrauensschutz).

Aber auch andere Bürger haben sich auf die Umsetzung der Vorgaben verlassen und deshalb auf weitere Einlassungen verzichtet.

Für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzung) ist das Landratsamt Roth zuständig. Am 28. Dezember 2016 hat die Bürgerinitiative Sperberslohe im Rahmen eines Gespräches Landrat Herbert Eckstein auf diesen Rechtsverstoß hingewiesen. Keine Antwort – nur ein Achselzucken.

Ärgern Sie sich auch darüber, dass wir Bürger uns an das geltende Recht halten müssen, aber die Behörden (und auch die Politiker) hin und wieder einen eher laxen Umgang mit den Rechtsvorschriften pflegen? Dann schreiben Sie uns über unsere Internetseite www.buergerinitiative-sperberslohe.de.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Für die Bürgerinitiative Sperberslohe
Tobias Schneider und Hartmut Schröder

Von: Hartmut Schröder (Sprecher der Bürgerinitiative), Dienstag, 21. März 2017 - Aktualisiert am Mittwoch, 22. März 2017
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bürger Initiative Sicheres Sperberslohe (BISS)« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/biss-sperberslohe
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