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Mit Rad und Auto

Region - Längeres Tageslicht und wärmere Temperaturen locken wieder zu Streifzügen mit dem Rad. Rund vier Millionen Bundesbürger haben laut einer Radreiseanalyse des ADFC im vergangenen Jahr einen Radurlaub unternommen. Wer sein Fahrrad hierfür oder aus einem anderen Grund mit dem Auto transportieren möchte, muss sich entscheiden: Entweder wird das Rad auf dem Dach transportiert, im Innenraum oder am Heck.

  • © U.-J.-Alexander | stock.adobe.com

„Welche Wahl die jeweils beste ist, hängt von Fahrzeug, Fahrrad und den eigenen Vorlieben ab“, schildert Jürgen Lebherz von TÜV SÜD in München seine Erfahrungen. Zumeist steht vor der Autofahrt zum Ausflugsort ein Transport auf dem Autodach oder -heck an. Um sicher ans Ziel zu kommen, müssen vor der Fahrt jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden, legt Lebherz Freizeitradlern ans Herz.Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger.

Bevor es ans Verstauen geht – egal, ob auf dem Dach oder auf dem Heckträger – muss sichergestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält die erforderlichen Angaben zu Stützlast, Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht. „Um das herauszufinden, muss das Fahrzeugleergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden.“ Die Differenz darf durch die Passagiere, Gepäck, Fahrradträger und Räder nicht überschritten werden. „Wichtig für den Dachgepäckträger ist die Dachlast“, erinnert Jürgen Lebherz, „diese findet man in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers“. Sollen die Fahrräder am Heck des Fahrzeugs transportiert werden, ist hierbei zusätzlich die zulässige Stützlast zu beachten. Denn: Gerade beim Transport von mehreren schweren E-Bikes kann diese schnell überschritten werden.

Unterwegs lautet die Maxime: Zurückhaltung. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Daher plädiert der TÜV SÜD-Fachmann „für ein privates Tempolimit von maximal 130 Kilometer pro Stunde (km/h).“ Zudem empfiehlt sich nach ein paar Kilometern ein kurzer Stopp, um den festen Sitz von Rad und Träger zu kontrollieren. Auch schnelle, ruckartige Fahrmanöver sollten vermieden werden. Beim Rückwärtsfahren oder etwa der Einfahrt in ein Parkhaus muss man einkalkulieren, dass das Auto länger oder höher ist als gewohnt und dass die Parkassistenzsysteme möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren.

Bei einer Beförderung per Träger auf einer Anhängerkupplung oder einem tiefliegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger, muss ein Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden (Paragraf §10, Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). „Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren“, empfiehlt Lebherz zudem. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung beispielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.

Für viele Hecktragesysteme benötigt das Auto eine Anhängerkupplung. Auf dem Kugelkopf wird der Träger befestigt. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Beleuchtungsanlage Pflicht, wenn die Originale dadurch verdeckt wird. Das Rad wird zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixiert, danach die Reifen mit Schlaufen festgezurrt. Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit einem Kabelschloss sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, die maximale Breite beträgt 2,55 Meter.

Für den Transport mit einem Dachgepäckträger ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem nötig. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Tipp: Eine Decke schützt das Fahrzeugdach während der Montage vor Kratzern. Die Bauteile müssen fest am Auto angebracht sein, die Fahrräder so verzurrt, dass sie dem Fahrtwind standhalten.

„Wer einen Gepäckträger einsetzen möchte, sollte auf Produkte namhafter Hersteller zurückgreifen und auch auf das GS-Zeichen achten“, legt der TÜV SÜD-Fachmann Velo-Ausflüglern ans Herz. Das GS- Zeichen sagt aus, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Gepäckträgers geprüft worden sind. Das betrifft die Beständigkeit des Materials, den Ausschluss von Schadstoffen, aber ebenso die Vollständigkeit der Bedienungsanleitung und dauerhaft lesbare Kennzeichnungen. Im Gegensatz zu ungeprüfter Ware kann der Käufer sicher sein, dass sich keine Quetsch- und Scherstellen am Produkt befinden. „Das ist gerade bei der Montage der oft ausladenden Bauteile wichtig“, schildert Lebherz seine Erfahrungen.

Von: Dirk Moser-Delarami (TÜV SÜD AG), Montag, 25. Juli 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »TÜV SÜD AG« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/tue_sued

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