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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wendelstein, FV-Sportgaststätte, Nebenzimmer, Mozartstraße - Wichtig bei Krankheit, Unfall und Alter

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmachg

    Patientenverfügung und Vorsorgevollmachg
    © CSU Wendelstein

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Diese Vollmacht und Verfügung helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.

Christine Scheck (Rechtsanwältin aus Wenzenbach) - Langjährige Vortragstätigkeit zu medizin- und gesundheitsrechtlichen Themen r. für Hanns-Seidel-Stiftung e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Oberpfalz, Krankenhäuser der Barmherzigen Brüder Regensburg und München, Universitätsklinikum Regensburg, Novalis-Therapeutikum Dresden e.V., Compass Private Pflegeberatung Köln u.a.beantwortet Fragen rund um das Thema.

Die Rechtsanwältin refertiert für die Hanns Seidel Stiftung über das Thema: „Zwar weiß fast jeder ungefähr, was man sich unter einer Patientenverfügung vorzustellen hat. Im Detail stellen viele Interessierte dann aber fest, dass nicht nur das Abfassen einer solchen Verfügung durchaus kompliziert ist. Vielen Menschen ist auch unklar, ob, beziehungsweise wie verbindlich eine solche Verfügung für den behandelnden Arzt, einen gerichtlichen Betreuer, oder die Angehörigen ist.“

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen.

Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich vor Ort über diese Themen.

Von: Doris Neugebauer (Schriftführerin), Samstag, 25. März 2017 - Aktualisiert am Samstag, 01. April 2017
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »TEAM Werner Langhans« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/team-werner-langhans
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