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Radinitiative bedauert Behörden-Nein in Sachen Radwegsicherheit

Wendelstein - Sie würden das Radfahren auf dem Zollhausradweg vor allem bei Dunkelheit deutlich sicherer machen – trotzdem stellt sich das Staatliche Bauamt Nürnberg beim Thema Sicherheitsmarkierung an kritischen Abschnitten der wichtigen Radtrasse zum Bedauern der regionalen Radlerszene stur. Die Behörde hält trotz wiederholter Hinweise – auch der Gemeinde Wendelstein – solche Markierungen für überflüssig, wie die meier- Alltagsradler in einer Pressemitteilung berichten.

  • Schlechter  gehts kaum: Gefährliche Radweg-Querung an der Abfahrt Röthenbach des Zollhaus-Radwegs

    Schlechter gehts kaum: Gefährliche Radweg-Querung an der Abfahrt Röthenbach des Zollhaus-Radwegs
    © Klaus Tscharnke

  • Es geht auch anders: Vorbildliche Radwegmarkierung am Marthweg in H öhe der A73-Überquerung.

    Es geht auch anders: Vorbildliche Radwegmarkierung am Marthweg in H öhe der A73-Überquerung.
    © Klaus Tscharnke

Die regionale Rad- und Verkehrsinitiative lässt dennoch nicht locker und hofft auf späte Einsicht der Landesbehörde: „Gerade in Zeiten der Verkehrswende können wir uns solche gravierenden Sicherheitsmängel in den Radwegnetzen nicht mehr leisten. Und hier ist mit ganz geringem Aufwand ein deutliches Mehr an Sicherheit auf der wichtigen Pendler-Route  möglich“, macht meier-Alltagsradler -Sprecher Klaus Tscharnke deutlich.

Als besonders gefahrenträchtig erweist sich nach Erfahrung der meier-Alltagsradler der Abschnitt, auf dem der Zollhausradweg an der Zu- und Abfahrt der Staatsstraße 2225 nach Röthenbach unweit der Unterquerung des Alten Kanals. Schon die gezackte Führung des Radwegs  in diesem Abschnitt sei für jeden Radler eine Zumutung – erst recht bei Dunkelheit: Auf gut  20 Metern sei der Radfahrer gleich zu vier Abbiege-Aktionen gezwungen. Diese hat nach Erfahrung der meier-Alltagradler in mindestens einem Fall zu einem schweren Radlersturz mit Verletzungen und etlichen Beinahe-Unfällen geführt. 

Geradezu katastrophal sei die Situation bei Dunkelheit: Häufig geblendet vom entgegenkommenden Autoverkehr und ohne weiße Begrenzungsmarkierungen am Radwegrand erkenne der von der Spätschicht kommende  Radpendler oft erst in der letzten Sekunde die wiederholten 90 Grad-Abzweige des Radwegs. Zumindest hier – an der Zu- und Abfahrt Röthenbach - ist nach der Erfahrung der meier-Alltagsradler eine weiße Leitmarkierung für den Radverkehr dringend erforderlich. Das gelte aber auch für andere kritische Abschnitte mit scharfen Richtungsänderungen, etwa an der Unterquerung der Autobahn A6, und anderen Zu- und Abfahrten entlang der Zollhaus-Straße.

Dass es besser geht, zeigt nach Ansicht der Radinitiative die gelungene Markierung des Radwegs am Marthweg in Nürnberg in Höhe der Brücke über die A73 – und das obwohl sich dort wegen der guten nächtlichen Ausleuchtung der Zu- und Abfahrten und der Ampeln die Lage bei weitem nicht so kritisch darstellt wie entlang des Zollhausradwegs.  „Es stellt sich daher die Frage: Warum soll an kritischen Abschnitten des Zollhausradwegs nicht möglich sein, was am Marthweg bei der jüngsten Brückensanierung klaglos umgesetzt wurde“, fragt sich Initiativen-Sprecher Klaus Tscharnke.

Dass das Staatliche Bauamt in dem Fall ausschließlich den Blickwinkel des Autofahrers einnimmt, lässt die Argumentation des für den Landkreis Roth zuständigen Sachgebietsleiters in einer Antwortmail erahnen. Zwar räumt dieser ein, dass „die Führung des Radverkehrs über die beiden Anschlussstellenäste der Staatsstraße 2225 aufgrund des mehrmaligen Richtungswechsels zugegebenermaßen wenig komfortabel“ sei, sorgt sich ansonsten aber mehr um die Autofahrer: Denn bei der von den meier-Alltagsradlern vorgeschlagene Markierung „besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass diese zusätzliche Markierung vom Kfz-Verkehr fälschlicherweise als Randmarkierung der durchgehenden Straße interpretiert wird“.

Dabei, so widerspricht Tscharnke der Behörde,  gehe es hier gar nicht um eine auf ganzer Länge des Zollhausradwegs aufgebrachte weiße Linienmarkierung. Markiert werden sollte der Radweg nur an wenigen kritischen Stellen. Und auch den Behördenhinweis, dass Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel nicht markiert werden, hält die Radverkehrsinitiative fachlich für unhaltbar. Sie verweist dabei die Landesbehörde in einer bisher unbeantwortet gebliebenen zweiten E-Mail auf die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) der angesehenen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Danach sollten auch überregionale Radwege, insbesondere wenn sie unbeleuchtet seien, „mit bewegter Linienführung,  bei Blendgefahr und schlechter Erkennbarkeit (gegebenenfalls nur abschnittweise)“ markiert werden. Und weiter: „Bei starkem Zweirichtungsverkehr kann eine derartige Leitlinie auch für längere Streckenabschnitte gelten“. All dies treffe auf die Abschnitte des Zollhausradwegs 100 Prozent zu, betont Tscharnke.  Es sei bedauerlich, dass man sich in Zeiten der Verkehrswende über solche an sich selbstverständliche Radwegsicherungen mit Behörden streiten müsse.
Klaus Tscharnke

meier-Alltagsradler
c/o Klaus Tscharnke
E-Mail: ktscharnke@t-online.de

Von: Klaus Tscharnke (Sprecher der meier-Alltagsradler), Donnerstag, 16. April 2020 - Aktualisiert am Montag, 11. Mai 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »meier Alltagsradler« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/alltagsradler
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