× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

Rettet den Steinkrebs! Rettet unser aller Wasser!

Harrlach - Die neu entdeckte Population des streng geschützten Steinkrebses steht stellvertretend für ein regional wichtiges Wassereinzugsgebiet, das an die 200.000 Menschen der Region mit Trinkwasser versorgt. Eine großflächige Versiegelung durch ein ICE Werk würde nicht nur den Steinkrebs, sondern auch das ganze Gebiet gefährden.

  • Steinkrebs

    Steinkrebs
    © Matthias Wiesner

  • Steinkrebs

    Steinkrebs
    © Matthias Wiesner

  • Steinkrebs

    Steinkrebs
    © Matthias Wiesner

Kürzlich hat eine Meldung vom heiß umstrittenen ICE Werk Standort Harrlach für Aufsehen in der Presse gesorgt. Auf dem Gelände entdeckte ein ortsansässiger Landwirt eine Population des streng geschützten Steinkrebses. Bilder des Fundes mit Verdacht auf Steinkrebs wurden von dem geprüften Natur- und Landschaftspfleger Klaus Brünner weitergeleitet an das Bayerisches Landesamt für Umwelt, deren Fachaußenstelle für Gewässerökologie die Artbestimmung gegenüber der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken bestätigte. Mehrere Gesetze sollen diese besonders bedrohte Tierart schützen: ist es doch eine prioritäre FFH-Art von gemeinschaftlichem Interesse (EU-Code 1093, Anhänge II und V der Richtlinie 92/43/EWG); damit gilt der § 34 Abs. 4 BNatSchG. Ebenfalls ist diese Tierart nach der Roten Liste Deutschlands stark gefährdet und ist damit unter besonderem Schutz nach Anlage 1 Spalte 2 Bundesartenschutzverordnung.

Was sagt uns jetzt dieses Juristendeutsch? Im Grunde genommen einfach, dass diese Art in ihrem natürlichen Lebensraum nicht umgesiedelt werden kann und darf und damit der Bau eines ICE-Werks auf dem Gelände bei Harrlach nicht möglich ist. Aber ist es denn richtig, dass ein so kleiner Krebs den Bau eines ICE Werks verhindern kann?

Der Steinkrebs ist nur die Spitze des Eisbergs

Hierzu muss man wissen, dass diese Krebsart ganz besonders reines Wasser benötigt, sowie eine Wasserlandschaft mit kleinen Gewässern, die auch in den immer häufigeren Trockenperioden nicht austrocknen. Diese Merkmale sind auch Voraussetzung für das kostbare Trinkwassereinzugsgebiet bei Harrlach, das es in solcher Güte in der Region nur noch selten gibt. Der Steinkrebs ist hier ein Indikator, ein wichtiger Beleg dafür, dass gerade bei Harrlach das Wasser sogar Mineralwasserqualität hat und dieses Wasservorkommen bedeutsam ist, hilft es doch, andernorts nitratverseuchtes Wasser auf die gesetzlich vorgeschriebene Trinkwassergüte zu verbessern.

Wir haben gerade in dem vergangenen Hitzesommer gesehen, wie wichtig unser Wasser ist. Insgesamt beziehen 200.000 Menschen zumindest einen Teil ihres Wassers aus dem Harrlacher Trinkwassereinzugsgebiet. Nicht nur die Stadt Fürth und Bereiche von Oberasbach, insbesondere Schwanstetten, Pyrbaum, Allersberg und Roth sind auf dieses Wasser angewiesen. Im Landkreis Roth wurde in diesem Sommer in einigen Bezirken das Bewässern der Gärten untersagt. Der Grundwasserspiegel ist in der Gemarkung bereits 1,50 m gefallen, und der Trend zeigt weiter nach unten. Dies ist bayernweit festzustellen, und gerade im trockenen Mittelfranken sind die Zahlen alarmierend.

Vor diesem Hintergrund ist es ein sträflicher Leichtsinn, in ein solch sensibles Gebiet wie es das Trinkwassereinzugsgebiet ist, einen 45 Hektar großen Industriebetrieb wie ein ICE Werk zu bauen. Hierfür wird zur Einebnung des hügeligen Geländes in großem Umfang Erdmassen bewegt, die Bodenschichten und insbesondere lehmhaltige Schutzschichten zerstört; das alles erhöht die Gefahr nachhaltiger Bodenverunreinigungen. Durch die flächige Versiegelung würde die Grundwasserneubildung erheblich behindert, während umgekehrt bei Starkregen die Pufferfunktion des Waldes fehlt und das Wasser ungehindert abrauscht – dann sogar mit der Gefahr künftiger Überschwemmungen. 

In anderen Bundesländern wäre dieses Gebiet ohnehin ein strenges Trinkwasserschutzgebiet. Leider gingen die gesetzlichen Regeln in Bayern davon aus, dass die landwirtschaftlichen und forstlichen Flächen ohnehin nicht bebaut werden, und damit der Grundwasserneubildung zur Verfügung stehen. Ein Irrtum, der sich in diesem Fall bitter rächt.

Interessant ist hier auch ein Blick in die Bayerische Verfassung. Artikel 141, Abs 1 Satz 4  (1) sagt: „Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten“. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, dieser Absatz muss einfach nur ernst genommen werden.

Von: Verena Masopust (Mitglied BI Kein ICE Werk bei Harrlach), Sonntag, 13. November 2022 - Aktualisiert am Montag, 14. November 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Kein ICE-Werk bei Harrlach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/kein-ice-werk-bei-harrlach/3594

Weitere Seiten zum Thema:

Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.