× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

Sicherer Schulweg? Fehlanzeige!

Wendelstein - Die Unversehrtheit und das Wohl der Kinder sollte in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben. Hierzu gehören auch zwangsläufig sichere Schulwege.

  • Die Haltestelle befindet sich in einer Kurve. Hier sind 100 km/h zulässig.

    Die Haltestelle befindet sich in einer Kurve. Hier sind 100 km/h zulässig.
    © Bürgerinitiative

  • Dies sind die Sichtverhältnisse in den Sommermonaten an der Haltestelle bei Tempo 100 Km/h.

    Dies sind die Sichtverhältnisse in den Sommermonaten an der Haltestelle bei Tempo 100 Km/h.
    © Bürgerinitiative

Gesetze allein machen das Leben nicht sicherer. So verhindert das Strafgesetzbuch keine Überfälle, Morde, Raub und Vergewaltigung. Die Straßenverkehrsordnung verhindert auch nicht zu schnelles Fahren, Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und tödliche Unfälle.

Täglich sterben auf den Straßen in Deutschland fast zehn Menschen. Jährlich gibt es fast 400.000 Verletzte, davon über 66.000 Schwerverletzte.

Im Jahre 2016 kamen laut Erhebung der DEKRA allein mehr als 4.000 Schüler im Schulbusverkehr zu Schaden.

Die wichtigste Regel aller Verkehrsexperten lautet daher: Niemals, niemals vor oder hinter dem stehenden Bus die Straße überqueren.

Aber genau das empfiehlt das Landratsamt Roth und die Regierung von Mittelfranken den Kindern.

Südlich von Sperberslohe gibt es seit etwa einem Jahr direkt an der vielbefahrenen Staatsstraße 2225 eine neue Schulbushaltestelle. Sie befindet sich in einer Kurve und es gibt dennoch keine Geschwindigkeitsbegrenzung und kein Hinweisschild auf die Schulkinder.

Die zuständigen Behörden halten solche Sicherungsmaßnahmen für überflüssig. Sie argumentieren, dass die Kinder allein durch die §§ 20 und 3 der Straßenverkehrsordnung geschützt seien.

Zitat: „Geschützt werden also insbesondere Fußgänger, die vor oder hinter dem Bus auf die Fahrbahn treten.“ … „Besonders gefährdete Fußgängergruppen sind darüber hinaus durch § 3 Abs. 2a StVO zusätzlich geschützt, der bestimmt, dass sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten haben, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Salopp ausgedrückt: Wenn die Kinder also aufpassen und die Autofahrer auch aufpassen, dann kann gar nichts passieren. Egal, ob sie vor oder hinter dem Bus die Straße queren oder ob sie warten, bis der Bus weitergefahren ist.

Diese rein juristische Sichtweise wird weder den Kindern, noch der Realität gerecht. Es wäre notwendig, dass sich die Behörden mehr am Wohl der Kinder orientierten.

Auf den Schutz eines Paragrafens kann man sich im Zweifel nicht verlassen. Das zeigen die Unfälle. Und das sollte auch das Landratsamt Roth, die Regierung von Mittelfranken und Landrat Eckstein wissen.

Auf der Internetseite www.buergerinitiative-sperberslohe.de können Sie uns Ihre Meinung zukommen lassen.

Von: Hartmut Schröder (Sprecher der Bürgerinitiative), Mittwoch, 13. März 2019 - Aktualisiert am Dienstag, 19. März 2019
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bürger Initiative Sicheres Sperberslohe (BISS)« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/biss-sperberslohe
Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.