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So sichern sich Sparer noch staatliche Zulagen für 2016

Region - Das Jahresende naht und mit ihm die Frist, für die private Vorsorge 15. Dezember 2015 noch die volle Förderung vom Staat einzustreichen. Was jetzt zu tun ist, erklärt Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

  • © Schwäbisch Hall

Bis zum 31. Dezember haben Sparer noch Zeit, ihre diesjährigen Einzahlungen zu prüfen, um von den vollen staatlichen Zuschüssen zu profitieren. „Mit Wohn-Riester, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können Arbeitnehmer gleich dreifach profitieren“, weiß Eiß. „Um tatsächlich die volle Fördersumme zu erhalten, müssen sie aber noch bis Jahresende den erforderlichen Eigenbetrag leisten – sonst drohen Abzüge.“

Mit Wohn-Riester bis zu 908 Euro extra für Familien

Nur etwa die Hälfte der knapp elf Millionen Riester-Sparer erhält derzeit die vollen staatlichen Zulagen. Der Grund: verpasste Fristen oder ein zu niedriger Eigenbeitrag. Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie den jährlich erforderlichen Eigenbetrag eingezahlt haben – ansonsten entgeht ihnen bares Geld. Die höchstmögliche Fördersumme erhält, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro. „Eine vierköpfige Familie kann durch Grundund Kinderzulage bis zu 908 Euro im Jahr an Zuschüssen erhalten“, erklärt Eiß. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen. Junge Leute unter 25 erhalten bei Abschluss eines Riester-Bausparvertrags zudem einen einmaligen Bonus vom Staat in Höhe von 200 Euro.

2016 noch die Förderung für 2014 und 2015 sichern

Die Beantragung der Riester-Zulagen ist übrigens bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich – bis zum 31. Dezember 2016 können also noch die gesamten Zuschüsse für die Jahre 2014 und 2015 beantragt werden. Tipp von Karsten Eiß: „Bausparer können das sogenannte Dauerzulagenverfahren nutzen. Das erspart Zeit und Arbeit. Damit stellt die Bausparkasse jedes Jahr automatisch und fristgerecht den Zulagenantrag für den Kunden. Um sicherzugehen, dass die vollen Riester-Zulagen angerechnet werden, ist es aber wichtig, dass Änderungen bei Gehalt, Kindergeld, Familienstand oder Wohnort umgehend der Bausparkasse mitgeteilt werden.“

Mit der Arbeitnehmersparzulage doppelt profitieren

Mit den vermögenswirksamen Leistungen – kurz vL – leistet der Arbeitgeber einen Beitrag zum Kapitalaufbau seiner Angestellten. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (bis zu 40 Euro im Monat), die aber für viele Berufe im Tarifvertrag garantiert werden. Zusätzlich unterstützt der Staat die Anlage von vL mit der Arbeitnehmersparzulage. Aktuell haben ca. 8,7 Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf die Zulage. Beschäftigte sollten daher prüfen, ob sie die vermögenswirksamen Leistungen ihres Arbeitgebers auf ihren Bausparvertrag eingezahlt haben. Denn Vater Staat belohnt dies mit neun Prozent der vL. Häuslebauer in spe können so für bis zu 470 Euro Sparleistung 43 Euro extra im Jahr kassieren. Was auf den ersten Blick wenig klingt, entspricht den Zinsen, die es aktuell für ein Guthaben von 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto gibt. Bauwillige müssen allerdings beachten, dass für die Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen gelten. „Selbst wer keine vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, kann sich die Arbeitnehmersparzulage sichern: Dazu muss er sich einen Teil seines Gehalts direkt auf sein Bausparkonto überweisen lassen“, rät Karsten Eiß.

Mit der Wohnungsbauprämie bis zu 45 Euro kassieren

Bauwillige, die bis zu 512 Euro für ihren Bausparvertrag aufbringen, erhalten vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent der investierten Summe. Über 41 Millionen Deutsche sind derzeit förderberechtigt und haben so die Chance auf bis zu 45 Euro extra pro Jahr. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten. Außerdem erhält die Wohnungsbauprämie nur, wer das Guthaben auch für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt. Auch bei der Wohnungsbauprämie ist eine rückwirkende Beantragung für die letzten zwei Jahre möglich. Das bedeutet, dass bis zum Ende dieses Jahres noch die Prämien für 2014 und 2015 beantragt werden können.

Volle Zulagen für neu abgeschlossene Verträge

Für Kurzentschlossene hat Karsten Eiß noch einen Anlage-Tipp: „Wer jetzt noch von der vollen staatlichen Förderung für 2016 profitieren will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, den erforderlichen Eigenbetrag einzahlen und so noch die vollen Prämien für dieses Jahr einstreichen.“

Von: www.schwaebisch-hall.de, Dienstag, 22. November 2016
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bausparkasse Schwäbisch Hall AG« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/schwaebisch-hall
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