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Unsere wunderbaren Wiesen entlang der Schwarzach.

Wendelstein - Spazieren gehen im Schwarzachgrund

  • Reste der Sommerparty

    Reste der Sommerparty
    © R. Erlbacher

  • Buddellöcher, auch für Fussgänger ein Problem

    Buddellöcher, auch für Fussgänger ein Problem
    © E. Kühnlein

  • Flyer Knigge für Hund und Halter

    Flyer Knigge für Hund und Halter
    © E. Kühnlein

Unsere wunderbaren Wiesen entlang der Schwarzach von Röthenbach St. Wolfgang bis Neuses laden uns ganzjährig zum Spazierengehen ein. Eingelaufene Rundwege entlang der Schwarzach, über die Wiese und am Waldrand wieder zurück zum Ausgangspunkt zeugen davon, wie gerne wir alle im Schwarzachgrund unterwegs sind.

Vielen Spaziergängern ist allerdings nicht bewusst, dass diese Wiesen landwirtschaftliche Nutzflächen sind und mindestens zweimal im Jahr gemäht werden. Das Mähgut ist die Futtergrundlage für Pferde und Kühe. Wenn das Gras zertreten und verschmutzt ist, kann es schlecht gemäht werden und durch die Verunreinigungen leidet die Futterqualität. Das bayerische Naturschutzgesetz besagt deshalb: Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen während der Nutzzeit nur auf den vorhandenen Wegen betreten werden, das gilt für Menschen genauso wie für Tiere.

Die Wiesenflächen im Schwarzachgrund dürfen und sollten deshalb von März bis Oktober nicht betreten werden.

Die eingelaufenen Trampelpfade im Schwarzachgrund stören beim Mähen nicht, ärgerlich sind allerdings die Verunreinigungen der Wiesenflächen durch den Menschen. Jeder Bauer muss während der Vegetationszeit die Wiesenflächen regelmäßig kontrollieren, um Verunreinigungen wie Glas, Plastik oder Hundekot, mit und ohne Beutel zu entfernen. Zusätzlich müssen die Buddellöcher von Hunden, wieder mit Erde verfüllt werden, denn diese können zu teuren Schäden an den landwirtschaftlichen Maschinen führen. Liegengebliebene Äste, die gerne als Apportierholz genutzt werden, müssen zudem per Hand aus den Wiesenflächen entfernt werden, um ein Blockieren der Schneiden zu verhindern. Hinweise hierzu finden sich auch im gemeindlichen Flyer „Knigge für Halter und Hund“.

In Bayern besteht keine Leinenpflicht für Hunde, allerdings sollte man die Bewirtschaftung der Wiesen achten, auf andere Menschen Rücksicht nehmen und die gesetzlichen Vorgaben respektieren. Im Zweifelsfalle gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Landwirte werden es uns allen danken.

Von: Elvira Kühnlein (Umweltbeauftragte Markgemeinde Wendelstein), Dienstag, 13. Februar 2024 - Aktualisiert am Mittwoch, 14. Februar 2024
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Markt Wendelstein« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/markt-wendelstein

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