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Wieder ein gesunder Baum auf dem Lisenfeld gefällt und keiner ist schuld

Wendelstein - Am 24.7.18 kam ein offensichtlich seit Monaten gestarteter Prozess zu seinem traurigen Ende. Eine der letzten auf dem Grundstück verbliebenen Eichen sicher über 100 Jahre alt, wurde gefällt. Der verzweifelte Versuch von Helmut Wirkner den Vorgang im letzten Augenblick zu stoppen war vergeblich.

  • © Helmut Wirkner

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  • © Helmut Wirkner

  • © Helmut Wirkner

„Es hatte alles seine amtliche Ordnung“. Der Vorarbeiter der mit der Fällung beauftragten Firma zeigte zwar sein Bedauern, wies jedoch einen in bestem Amtsdeutsch verfassten, mehrseitigen Brief der Regierung von Mittelfranken vor, der das Fällen genehmigte, ja sogar forderte, da der Baum angeblich auf die Straße zu stürzen drohte oder vielleicht irgend wann auf die Straße hätte fallen können.
Die scheinbar umweltschützerische Haltung kam mit der Forderung zum Ausdruck „zum Zeitpunkt der Fällung“ müsse sicher gestellt werden, dass sich keine brütenden Vögel und sonstigen schützenswerten Tiere auf dem Baum aufhielten“ Die Gemeinde als Verantwortliche für die Straße (Sperbersloher Straße) wollte kein Risiko eingehen, forderte aber Sicherheits halber die Einholung eine Gutachtens. Dessen Inhalt ist leider nicht bekannt, hat aber offensichtlich die Fällung als „unumgänglich“ erkannt.
Der Bauträger erklärte, dass er natürlich bei dieser Gefahrenlage das Risiko nicht tragen könne. Was war geschehen: Offensichtlich im Rahmen der Baumaßnahmen wurden auf der dem Haus zu gewandten Seite durch einen Bagger-Fahrer die Wurzeln dieses Baumes so beschädigt, dass die zur Straße zeigenden Äste bewirkten, dass der Baum in Schräglage geriet. Das mit der Erstellung der Außenanlagen beauftragte Unternehmen wies alle Schuld von sich und betonte in Person eines Vorarbeiters, dass man, wie gut sichtbar extra aus Betonelementen einen Platz für die Wurzeln angelegt habe. Was bleibt ist der der Frust darüber, dass alle Verantwortlichen „bis nach Ansbach“ völlig „ im Recht“ sind und sich die Hände „in Unschuld waschen“ und trotzdem (wieder einmal) etwas passiert ist, was mit gutem Willen und Liebe zur Umwelt wahrscheinlich hätte vermieden werden können.

Wenn der Bauträger seine guten Willen dadurch zum Ausdruck bringt, dass er einen Baum als Ersatz pflanzen läßt, so ist das begrüßenswert. Aber kein heute lebender Wendelsteiner/in wird erleben, dass dieser die Größe des heute gefällten Baumes erreichen wird. Der Bauträger betont, dass er von der Gemeinde Wendelstein völlig freie Hand auf dem Grundstück erhalten habe und seinerzeit noch gar nicht alle Bäume gefällt hat, die er hätte fällen dürfen. Von Seiten der Gemeinde Wendelstein hätte man angesichts der damaligen, heftigen Bürgerproteste mehr Sensibilität erwarten dürfen.

Insgesamt scheint sich da eine ungute Praxis zu etablieren, Bauträgern die alleinigen Rechte für ihre Baumaßnahme zu zu gestehen. Denn auch bei der Baumaßnahme auf dem ehem. Hörnlein-Gelände soll die alleinige Verantwortung dem Bauträger überlassen werden. Die Gemeinde kann sich so nicht aus der Verantwortung „stehlen“.

Die Bilder zeigen
• das letzte Stündlein einer über 100 Jahr alten Eiche
• einen Querschnitt in bester Holzqualität
• Der Raum, für die Wurzeln
• Die Wiederaufforstungsmaßnahmen auf dem Lisenfeld Gelände. Gut gemeint aber der Erfolg wird sich wohl erst in vielen Jahren zeigen 

Von: Helmut Wirkner, Freitag, 31. August 2018 - Aktualisiert am Mittwoch, 12. September 2018
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