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Ampel auf Rot: Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Erkrankungen

Schwabach - Schwabach überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern

  • Stark frequentierte öffentliche Plätze. Stand 27.10.2020

    Stark frequentierte öffentliche Plätze. Stand 27.10.2020
    © Stadt Schwabach

Da die 7-Tage-Inzidenz in Schwabach bei COVID-19-Erkrankungen über den Signalwert von 50 Personen pro 100.000 Einwohnern gestiegen ist, treten für das Gebiet der Stadt Schwabach weitere Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen in Kraft. Die maßgebliche Corona-Ampel des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege springt damit für Schwabach auf „Rot“ (Quelle: www.stmgp.bayern.de ). Der für die Stadt Schwabach maßgebliche Wert lag laut Bayerischem Amt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 56,1 (Stand: 27.10.2020, 08:00 Uhr). Die Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 28. Oktober, 0:00 Uhr.

Aufgrund eines Übertragungsfehlers wies das Robert-Koch-Institut für Dienstag, 27. Oktober, eine 7-Tage-Inzidenz von unter 20 aus. Entscheidend ist jeweils die Einordnung für die Stadt Schwabach auf der Homepage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Regelungen entstammen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Damit die Maßnahmen außer Kraft treten, muss an sechs aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern unterschritten werden. Bei einem Überschreiten der Inzidenz von 100/100.000 Einwohnern springt die „Corona-Ampel“ auf Dunkel-Rot, womit weitere Maßnahmen verbunden wären.

Beschränkung der Teilnehmerzahl privater Treffen
Die Anzahl der Teilnehmer privater Treffen in öffentlichen, angemieteten geschlossenen Räumen oder in privaten Räumen (wie zum Beispiel in Wohnungen) wird auf bis zu 5 Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt. Das gilt insbesondere auch für Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten. Die Einschränkungen gelten auch für private Treffen in Gaststätten.

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt ab Mittwoch, 28. Oktober, eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase sowie ein Verbot des Konsums von Alkohol. Dies sind folgende Flächen:

• Bahnhofstraße vom Bahnhof Schwabach bis zur Kreuzung Weißenburger Straße/Rother Straße;
• Ludwigstraße, Sablaiser Platz und Platz vor der Post
• Martin-Luther-Platz,
• Königsplatz und Königstraße

Ausgenommen sind festgesetzte Freischankflächen während deren Betriebszeit. In den vom Maskenverbot betroffenen Bereichen werden in den nächsten Tagen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

Weiterhin gilt die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung, wie schon in Ampelstufe Gelb, in allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie zum Beispiel Stadtverwaltung, Gerichte, Bahnhöfe, an Bushaltestellen usw., auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie in Fahrstühlen.

Maskenpflicht an Schulen und in weiteren Einrichtungen
Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt nunmehr für alle Schulen, sonstige Bildungsstätten (wie zum Beispiel Erwachsenenbildung), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Messen. Die Regelung gilt auch für Museen, Konzerte, Lesungen, Kinos und sonstige Ausstellungen. Dabei gilt die Pflicht auch für den Aufenthalt am Sitzplatz.

Sperrstunde um 22 Uhr
Für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes wird die Sperrstunde auf 22 Uhr vorverlegt. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.

Stufe 2 für Kitas bleibt
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Roth-Schwabach bleibt für Schulen und Kitas die Warnstufe 2. Die Entscheidung basiert darauf, dass Kitas bisher keine führenden Infektionsherde sind und immens wichtige pädagogische Gründe dafür sprechen, eine Präsenzbetreuung unter weiterer Beobachtung des Infektionsgeschehens so weit als möglich beizubehalten.

Das bedeutet: Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu gewährleisten. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kinder können weiterhin auch bei nur leichten Krankheitsanzeichen wie Schnupfen ohne Fieber die Kitas besuchen.

Geschlossene Kitas oder Kitagruppen
Kitas oder einzelne Kitagruppen, die wegen Verdachts- oder Infektionsfällen vom Gesundheitsamt geschlossen worden sind, können keine Betreuung anbieten. Eltern wenden sich bei Rückfragen direkt an die jeweilige Einrichtung oder Tagespflegeperson. Betroffen sind derzeit (Stand: 27. Oktober 2020):
- Kinderkrippe Waldemar-Bergner Kindergarten
- Waldkindergarten Pusteblume e.V.
- Schwabacher Kinderstube

Von: Jürgen Ramspeck (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), Mittwoch, 28. Oktober 2020 - Aktualisiert am Montag, 09. November 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Stadt Schwabach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/stadt-schwabach

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