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Aufgepasst bei „natürlichen“ Urlaubssouvenirs

Region - Dass Drogen und Antiquitäten keine Grenzen passieren dürfen hat sich ganz gut herum gesprochen. Bei Pflanzen und Tieren wird das Wissen erheblich dünner. Generell sollte man lieber die Finger davon lassen – oder sich sehr gut informieren.

  • © Bildergarage - Fotolia.com

71.000 Pflanzen, Tiere oder daraus hergestellte Produkte hat der Zoll im vergangenen Jahr beschlagnahmt. Die Folgen für die Natur sind nicht absehbar, was alleine schon Grund genug ist, auf solche Mitbringsel zu verzichten. Was tierische Souvenirs betrifft, sind die Konsequenzen weitreichend bekannt: Elefanten, Seepferdchen, Meeresschildkröten, um nur einige zu nennen, sind schon jetzt am Rande des Aussterbens. Aber auch Pflanzenbestände werden teils über Gebühr ausgebeutet. Ein aktuelles Beispiel, das der Zoll vermehrt im Fokus hat, ist etwa der Hoodia-Kaktus, der in der afrikanischen Savanne zu finden ist. Die Massai nutzen ihn, um Hungerperioden zu überstehen – die westliche Welt hat ihn als Schlankheitsmittel entdeckt. Seitdem wird er über das zuträgliche Maß geschlagen.

Abgesehen von der Mitschuld an teils irreparablen Schäden für die Natur muss jeder mit empfindlichen Strafen rechnen, der solche Souvenirs über die Grenze bringen will. Dabei geht es nicht nur um Elefantenfüße, Haizähne, Korallen, Elfenbein oder ausgestopfte Tiere – auch vermeintlich harmlose Dingen wie Muscheln oder Schnecken dürfen meist das Land nicht verlassen. Hier droht auch beim Abflug im Urlaubsland schon Ärger. Spätestens der heimische Zoll aber kann empfindliche Strafen verhängen. Wer bei einer Kontrolle erwischt wird, muss nicht nur sein Mitbringsel abgeben, sondern auch ein Bußgeld bezahlen. Rund 100 Euro werden etwa für eine in Alkohol eingelegte Kobra fällig, 200 bis 400 Euro für Reptilledertaschen – je nachdem wie bedroht das Tier ist – und rund 1.000 Euro für eine tote Schildkröte. In schweren Fällen wird vom Bundesamt für Naturschutz ein Strafverfahren eingeleitet, das auch Gefängnisstrafen nach sich ziehen kann.

Fatale Folgen
Immer wieder wird vergessen, dass auch Lebensmittel, Arzneien aus Pflanzen und Tieren, Obst, Gemüse oder Samen aus Nicht-EU-Ländern nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Es erscheint harmlos, ein paar Früchte oder Nüsse einzustecken. Aber die Gefahr für die heimische Flora und Fauna ist groß: man weiß nie, wie sich fremde Arten auf die heimische Natur auswirken. Selbst verarbeitete Lebensmittel einzuführen ist verboten. Warum? Mit dem echten türkischen Ziegenkäse etwa könnte man die Maul- und Klauenseuche einschleppen. Was Produkte aus Schwein oder Geflügel anrichten könnten, muss wohl nicht extra ausgeführt werden. Übrigens darf sogar nicht verpacktes Wasser eigentlich nicht eingeführt werden. Das lernte eine Familie, die aus Asien ein kleines Aquarium samt Kampffisch mit nach Deutschland brachte. Der Fisch war letzten Endes nicht das Problem, da er nicht zu den geschützten Arten gehörte – das Wasser im Aquarium hingegen schon.

Wie soll man da noch durchblicken?
Informieren kann man sich über den Souvenirführer des WWF oder die Internetseite zum Thema Artenschutz des Bundesamtes für Naturschutz und des Zolls. Die sicherste Möglichkeit aber ist, einfach alle Tiere und Pflanzen, ob lebendig oder tot, verarbeitet oder im Ganzen, dort zu lassen, wo sie hingehören. So muss man sich auch nicht den Kopf zerbrechen, ob das Mitbringsel die biologische Vielfalt in den Herkunftsländern schädigt oder nicht.

Von: Kristin Wunderlich ( Dipl. Biologin), Samstag, 22. Juni 2019 - Aktualisiert am Montag, 26. Oktober 2020
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