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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Besucherregelung der Kreisklinik Roth ab Samstag, den 6.11.2021

Region - Im Folgenden finden Sie die unsere aktualisierten Besucherregelungen für die Kreisklinik Roth. Bitte informieren Sie sich über die tagesaktuellen Besucherregelungen neu.

  • Neue Besucherregelung

    Neue Besucherregelung
    © G. Rudolph

Voraussetzungen für einen Besuch:

Besuchszeit:14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Pro Patient darf jeden Tag 1 Besucher die Klinik betreten.

Es darf sich nur 1 Besucher im Patientenzimmer aufhalten.

Bitte halten Sie zu allen Personen einen Abstand von 1,50 Meter.

Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch von Patient/-innen nicht erlaubt.

Eine Begleitperson (z.B. Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte etc.) kann ebenfalls mit entsprechenden Testnachweisen die Klinik betreten.

Vor Betreten und beim Verlassen der Klinik bitte unbedingt Hände desinfizieren!

Für alle Personen, in allen Räumen der Klinik (auch in den Patientenzimmern) sowie auf dem gesamten Außengelände gilt eine strikte FFP2 Maskenpflicht.

An der Eingangskontrolle/Pforte bitte ein negatives PCR/Antigen-Testergebnis, ihren Impfausweis oder ihre Genesenen-Bestätigung vorlegen und sich ausweisen.

Vor Betreten der Klinik (im Außenbereich oder im Foyer) bitte das ausgelegte Formular ausfüllen.
Bitte an der Pforte die entsprechenden Impfnachweise vorlegen.

2-fach geimpfte Personen benötigen zukünftig keinen Test mehr.

Die zweite Impfung muss jedoch mindestens 2 Wochen zurückliegen.

Covid-19 Genesene benötigen 6 Monate nach ihrer Infektion ebenfalls keinen Test mehr.
Die Erkrankung/Genesung ist nachzuweisen.

Ein negativer Testnachweis einer PCR-Untersuchung auf Covid-19 (z.B. Teststrecke) darf maximal 48 Stunden alt sein.

Ein negativer, von Fachpersonal durchgeführter Antigentest, gilt 24 Stunden.

Bitte lassen Sie sich regelmäßig testen und beachten Sie das Wochenende.

Besuche von Schwerstkranken und Sterbenden
Besuche und die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis sind jederzeit zulässig!

Kinder unter 14 gelten als getestet und dürfen in dieser Ausnahmesituation Patienten besuchen.

Besuche von Covid-19 Positiven Patienten
Besuche von Covid-19 Positiven Patienten sind im Einzelfall und nach Rücksprache mit der Abteilung möglich.

Der Besucher wird in die notwendigen Schutzmaßnahmen eingewiesen und verpflichtet sich dazu diese einzuhalten.

Für Begleitpersonen und Partner/-innen von Gebärenden gilt:
Die im Familienzimmer eingebuchte Person gilt als Besucherin oder Besucher.

Die Begleitperson/ die Partnerin/ der Partner wird im Kreißsaal mit einem Antigentest durch die Hebamme getestet.

Der Abstrich der Begleitperson/ Partner/-in erfolgt auf eigene Gefahr.

Von: Guntram Rudolph (Öffentlichkeitsarbeit), Freitag, 05. November 2021 - Aktualisiert am Donnerstag, 11. November 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Kreisklinik Roth« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/kreisklinikroth

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