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Bis spätestens zum 1. März Vereinspauschale für Sportbetrieb beantragen

Schwabach - Der Freistaat Bayern und die Stadt Schwabach gewähren für das Haushaltsjahr 2019 wieder Zuschüsse zum Sportbetrieb. Diese können gemeinnützige Vereine oder Sportabteilungen beantragen. Sie müssen dazu im Vereinsregister des Amtsgerichtes Nürnberg für Schwabach oder in der Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen und Mitglied im Bayerischen Landessportverband oder im Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise im Oberpfälzer Schützenbund sein. Zusätzlich müssen sie als Vereinszweck die Pflege des Sportes oder einer Sportart bestimmt haben.

Anträge auf Zuschüsse sollen spätestens bis zum 1. März im Schul- und Sportamt bei Dominic Fries, Eisentrautstraße 2, Zimmer Nr. 1.04, eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Anträge oder unvollständig abgegebene Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden.

Antragsvordrucke sind in der Sportverwaltung sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Weg ab sofort erhältlich. Da es nach bisherigen Erfahrungen immer wieder einige Vereine versäumen, ihren Antrag fristgerecht oder vollständig mit allen Anlagen und Angaben einzureichen, werden die Vereine gebeten, den Antrag bis spätestens 22. Februar dem Schul- und Sportamt vorzulegen. Somit hat das Amt noch die Möglichkeit, sich mit den Vereinen in Verbindung zu setzen, damit diese eventuell noch benötigte Unterlagen fristgerecht vorlegen können.

Von: Marion Pufahl (Pressestelle), Mittwoch, 06. Februar 2019 - Aktualisiert am Mittwoch, 20. Februar 2019
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Stadt Schwabach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/stadt-schwabach
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