× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

Juraleitung angeblich raumverträglich, trotz unzähliger Auflagen und nicht erfüllter Voraussetzungen

Landkreis Roth und Nürnberger Land - In ihren Gutachten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) der Juraleitung haben die 4 betroffenen Bezirksregierungen den sogenannten Ersatzneubau der Juraleitung für raumverträglich erklärt, obwohl sie allein in der Zusammenfassung des Ergebnisses der landesplanerischen Beurteilungen auf 11 Seiten 65 Maßnahmen aufführen, von denen Tennet nicht entbunden ist, „die konkrete räumliche Ausgestaltung der einzelnen Maßgaben den einzelnen landesplanerischen Beurteilungen zu entnehmen.“ Angesichts so vieler Auflagen und Voraussetzungen ist die Hochrüstung der Juraleitung keinesfalls eine beschlossene Sache. Vielmehr muss man sich fragen, wie daraus das Urteil „raumverträglich“ entstehen konnte.

Ob ein Bedarf für den Ersatzneubau der Juraleitung besteht, wurde im Gutachten des ROV überhaupt nicht geprüft, dies habe das Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Dass dieses unter maßgeblicher Beteiligung des Antragsstellers Tennet zustande gekommen ist, bleibt unberücksichtigt. Vielmehr wird behauptet, dass der 220-Kilovolt zu einer 380-Kilovolt-Leitung der überregionalen und regionalen Stromversorgung und der Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien diene. Eine Begründung wird hierfür nicht geliefert, Tennet wurde offenbar restlos vertraut und die vielen Argumente gegen diese Fakenews nicht berücksichtigt.

Immerhin steht im Gutachten der Regierungen: „Andererseits gehen mit dem Vorhaben … eine Reihe von nachteiligen Auswirkungen einher …, die … zum Teil schwer wiegen … und nur mit einer Reihe von Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden können.“ „Die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe“ würden … „durch den Rückbau der Bestandsleitung teilweise gemildert werden können.“

Diese schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Ersatzneubaus der Juraleitung versuchen die Regierungen mit zahlreichen Maßgaben abzumildern. Die wichtigsten Maßgaben sind u.a.:

„Mit Baumaßnahmen und auch bauvorbereitenden Maßnahmen (insbesondere Rodungen) darf insbesondere in den Unterabschnitten A1 und A2.4 erst begonnen werden, wenn die eigenständigen Verfahren zur Festlegung der Standorte der neuen Umspannwerke in Raitersaich und Ludersheim abgeschlossen sind, um eine Pläklusionswirkung für die eigenständigen Verfahren zur Verlegung der Umspannwerke zu vermeiden.“ Das Verfahren zum Umspannwerk Ludersheim hat noch gar nicht begonnen, also darf Tennet auch mit bauvorbereitenden Maßnahmen noch gar nicht beginnen!

„Im Erdkabelabschnitt bei Katzwang … müssen mögliche Beeinträchtigungen in der Bewirtschaftung und kulturhistorischen Wertigkeit der Wässerwiesen zuverlässig ausgeschlossen sein. Bei Erdverkabelung in offener Bauweise ist durch geeignete Maßnahmen zuverlässig zu gewährleisten, dass signifikante Störungen der vegetationsführenden Bodenschichten zuverlässig vermieden werden.“ „Es ist nachzuweisen, dass der besondere Schutzzweck des FFH-Gebietes auch nicht mittelbar durch hydrologische Einwirkungen beeinträchtigt wird.“

Neben diesen genannten Punkten gibt es noch etliche weitere Punkte, nach denen Tennet „zuverlässig“ etwas ausschließen muss oder „gewährleisten“ muss. Darüber hinaus fordern die Regierungen in unzähligen Punkten auf, zu „prüfen“, ob bestimmte Beeinträchtigungen durch den Ersatzneubau vermieden werden können.

Von einer „positiven landesplanerischen Beurteilung“, wie Tennet in ihrer Homepage schreibt, kann also keinesfalls die Rede sein. Tennet muss viele Auflagen erfüllen, und der Eindruck, dass der Juraleitungs-Ersatzneubau gelaufen sei, den einige Zeitungen vermittelten, ist falsch. Tennet hat viele Auflagen zu erfüllen, bevor das Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann. Und im Planfeststellungsverfahren, dem eigentlich entscheidenden Verfahren, wird es viele Punkte geben, weshalb der Ersatzneubau der Juraleitung nicht durchgeführt werden kann.

Tennet hat schon am Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung der Regierungen bekannt gegeben, wann und wo sie Veranstaltungen zum Raumordnungsverfahren durchführen will. Sie wussten als mehr als die Öffentlichkeit. Diese Veranstaltungen sind auch an Orten abseits der Brennpunkte der Juraleitung geplant und in einer Art, wodurch eine öffentliche Diskussion möglichst vermieden werden soll.

Wir Bürgerinitiativen verurteilen und kritisieren dieses undemokratische und intransparente Vorgehen. Wir rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die sogenannten Infomärkte zu besuchen und uns bei Mahnwachen zu unterstützen!

Nähere Infos erhalten Sie unter:
Die Stromautobahn und unter
Bürgerinitiative Büchenbach - NEIN zur P53-Südtrasse | Facebook

Von: Wolfgang Schmid (Sprecher der BI), Mittwoch, 13. Juli 2022 - Aktualisiert am Donnerstag, 14. Juli 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bürgerinitiative Büchenbach - NEIN zur P53-Südtrasse« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/bi-buechenbach

Weitere Seiten zum Thema:

Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.