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Neues Wohngeld-Gesetz: Stadt rechnet mit vielen Anträgen

Schwabach - Ab 1. Januar 2023

Ab Januar tritt das neue Wohngeld Plus-Gesetz in Kraft, mit deutlich höheren Zuschüssen. Dies wurde Ende November im Bundesrat beschlossen. Die Einkommensgrenze soll angehoben werden, das heißt, es wird ein größerer Berechtigten-Kreis Wohngeld erhalten.

Die Regierung geht davon aus, dass sich die Zahl der Berechtigten mehr als verdreifacht. Das heißt, zukünftig haben in Deutschland nicht mehr 600.000 Haushalte Anspruch auf die Leistung, sondern über zwei Millionen. Neu sind Zuschläge für Heizkosten und eine Klimaschutzkomponente. Dies hat natürlich auch massive Auswirkungen auf die Bearbeitung der Anträge bei der Stadt Schwabach. Die Stadt rechnet ab Januar mit deutlich mehr Anträgen und bittet um Geduld, wenn die Bearbeitung länger dauern sollte.

Die Personen, die bereits laufend Wohngeld beziehen, müssen nichts tun. Ihre Fälle werden automatisch angepasst und die höheren Leistungen nachgezahlt. Alle anderen werden gebeten, die Anträge erst ab Januar zu stellen. Hintergrund ist, dass die Berechnungsprogramme zur Auszahlung derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Anträge, die bereits im Dezember eingehen und nicht explizit für Januar markiert sind, nach dem alten Recht beurteilt und gegebenenfalls auch abgelehnt werden.

Die Stadt wird ab Januar eine Telefon-Hotline einrichten, damit schon im Vorfeld Fragen beantwortet werden können. Die Nummer findet sich unter www.schwabach.de (Stichwort „Wohngeld“).
Die Wohngeldbehörde weist aber bereits jetzt darauf hin, dass ein möglicher Wohngeldanspruch unter anderem davon abhängig ist, wie hoch das Familieneinkommen ist, wie viele Personen dem Haushalt angehören und wie hoch die zuschussfähige Miete ist. Daher muss jeder Fall individuell geprüft werden.

Weitergehende Informationen sind auch im Internet unter www.bauen.bayern.de 
oder unter www.schwabach.de  (Stichwortsuche: Wohngeld) zu finden.
Dort können auch die Anträge heruntergeladen werden.
Diese können dann durch Briefkasten-Einwurf, per E-Mail, Post oder Fax der Wohngeldbehörde zugesendet werden.

Von: Marion Pufahl (Pressestelle), Freitag, 02. Dezember 2022 - Aktualisiert am Mittwoch, 07. Dezember 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Stadt Schwabach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/stadt-schwabach

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