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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Patientenverfügung

Region - Klarheit schaffen, Streitigkeiten vermeiden – für alle Bereiche des täglichen Lebens

Natürlich besteht keine Pflicht, eine individuelle Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung zu erstellen. Obgleich zum 1. Juli 2018 ein eingeschränktes gesetzliches Vertretungsrecht für Ehe- und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitsfürsorge eintritt, greift nun die bayerische Staatsregierung mit einer Werbeaktion diese Thematik auf.

Herr Imhof als bayerischer Patientenbeauftragter schildert in der Presse die Vorteile individueller Vollmachten und Verfügungen sowohl für die Betroffenen als auch für die eingesetzten Bevollmächtigten. Gerade diese werden bei schwierigen Entscheidungen durch Vorliegen entsprechender Vollmachten extrem unterstützt und entlastet. Gleichzeitig wird den Bevollmächtigten Handlungsfähigkeit eingeräumt. Sie werden in die Lage versetzt, alle wichtigen Entscheidungen für den Betroffenen wirksam treffen zu können.

Im Internet unter http://www.patientenportal.bayern.de/patientenrechte/index.htm werden in übersichtlicher Form die Begrifflichkeiten erläutert und gleichzeitig Informationen und Hinweise  gegeben. 

Wer keine Formulare ausfüllen möchte oder wessen Fragen noch nicht hinreichend beantwortet sind, nimmt am besten eine persönliche Beratung bei der Person seines Vertrauens in Anspruch.

Sabine Broßmann
Vorsorge- und Nachlassberatung

Von: Sabine Broßmann (Nachlassberatung), Mittwoch, 16. Mai 2018 - Aktualisiert am Freitag, 18. Mai 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann
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