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Vor dem Gesetz sind alle gleich! Oder doch nicht?

Wendelstein - Ab dem 1. Oktober ist Fledermausschutzzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

  • Großer Abendsegler

    Großer Abendsegler
    © Wikimedia Commons, lizenzfrei

Doch auch wenn die Deutsche Bahn mittlerweile für das Klima aufsteht (#StandUpForThe Climate) und sich grüner als grün gibt, zählen Fledermäuse und ihre Winterquartiere für sie anscheinend nicht.

Trotz Bundesnaturschutzgesetz. 

Wie aus den Unterlagen vom Raumordnungsverfahren ersichtlich ist, gibt es auf dem MUNA-Gelände eine sehr große Fledermaus-Population. Aus den Unterlagen geht allerdings nicht hervor, ob bereits eine Winterquartier-Kartierung (nur im Januar möglich) der Fledermäuse gemacht wurde. Unsere Anfragen hierzu werden ignoriert.

Wenn es diese Kartierung nicht gibt, wie kann dann ausgeschlossen werden, dass in den Bunkern, die die Bahn öffnen will, Fledermäuse sind. Warum also hat die Oberste Naturschutzbehörde in Ansbach die aktuellen Sondierungen auf der MUNA genehmigt? Gelten für die Bahn andere Gesetze? Ist das eine Vorfestlegung auf die MUNA?

Die Bahn hatte doch ein ganzes Jahr dafür Zeit. Die oberste Naturschutzbehörde hätte die Genehmigung verweigern müssen und die Bahn auf die Zeit nach dem 1. April nächsten Jahres verweisen sollen, wenn die Fledermausschutzzeit zu Ende ist.

Von: Nadine Morgenstern (Reichswald bleibt e.V.), Dienstag, 25. Oktober 2022 - Aktualisiert am Donnerstag, 27. Oktober 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Reichswald bleibt e.V.« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/reichswald_bleibt

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