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Vorsorge für „Jetzt“ und „Später“

Region - 20 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland hat bereits ein Alter von 65 Jahren überschritten – Tendenz steigend. Natürlich möchte jeder gerne bis ins hohe Alter geistig und körperlich fit bleiben. Aber leider ist das nicht allen von uns vergönnt. 

Aktuell stehen rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland unter Betreuung, d. h. ihre Angelegenheiten werden durch einen vom Gericht bestellten Betreuer geregelt. Dabei ist es gar nicht schwer, selbst rechtzeitig Vorsorge zu treffen und alle wichtigen Dinge für den Fall zu regeln, wenn man selbst nicht in der Lage dazu sein sollte. 

Ganz gleich, ob es sich um eine Vorsorgevollmacht oder eine Patienten- und Betreuungsverfügung handelt: Jeder kann selbst entscheiden, welchen Weg er dafür gehen will. Eine selbst verfasste Verfügung, z. B. über ein Formular, in welchem die für einen passenden Formulierungen einfach angekreuzt werden, ist dabei ebenso gültig, wie eine juristisch verfasste Erklärung. Die letztgenannte Variante hat allerdings klar den Vorteil, dass eine umfangreiche Beratung erfolgt und ein versehentlich falsch gesetztes oder gar nicht gesetztes Kreuz verhindert wird. Damit schließt man aus, dass unter Umständen später das Gegenteil von dem bewirkt wird, das man eigentlich erreichen wollte. 

Doch allein eine Regelung für den Fall, dass man selbst im Augenblick oder auch längerfristig nicht handeln kann, ist nicht ausreichend. Was passiert, wenn Sie keine Verfügung für Ihr eigenes Ableben getroffen haben? Die gesetzliche Erbfolge ist oft anders als man denkt. Sollten Sie klare Vorstellungen haben, wen Sie einmal mit Ihrem Hab und Gut bedenken bzw. unbedingt ausschließen möchten, ist unbedingt eine testamentarische Verfügung erforderlich.

Auch hier gilt – ebenso wie bei der vorgenannten Vorsorge – eine eigene handschriftliche Lösung ist selbstverständlich gültig. Wer jedoch sicher gehen möchte, dass die gewählten Formulierungen später auch tatsächlich Bestand haben und keine Auslegungsprobleme hinterlassen, dem sei eine juristische  Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht unbedingt empfohlen. Oder man wählt gleich den Weg zum Notar, der dann ein notariell gültiges Testament erstellt. Denn Streit unter den Angehörigen, also den Menschen, die einen nahe stehen, den wollen die meisten natürlich vermeiden.

Genauso wichtig ist es, dass die Abwicklung aller Tätigkeiten, die mit dem Ableben verbunden sind, professionell erledigt wird. Angefangen von der Mitteilung des Todesfalls an alle Beteiligten über die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses bis zur Auflösung eines Haustandes bzw. Veräußerung einer Immobilie etc.

Gerade wenn die Erben nicht hier leben oder aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sind sich um alles zu kümmern, empfiehlt sich der Einsatz eines unabhängigen Testamentsvollstreckers. Er bzw. sie übernimmt dann all diese Aufgaben nach dem Willen des Verstorbenen.    

Nur rund 25 % der deutschen Bevölkerung hat eine Verfügung für den Todesfall getroffen. Sollten Sie noch nicht dabei sein: erhöhen Sie die Quote! Denn dadurch haben Sie die Gewissheit, mit vernünftiger Vorsorge rechtzeitig das Richtige getan zu haben. Das gibt Ihnen Ruhe und Gelassenheit.

Sabine Broßmann,
Vorsorge- und Nachlassberatung

Von: Sabine Broßmann (Nachlassberatung), Dienstag, 05. Dezember 2017 - Aktualisiert am Dienstag, 27. Februar 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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