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Wie kann ein Missbrauch einer Vorsorgevollmacht verhindert werden?

Region - Immer wieder ist zu hören oder zu lesen, dass Menschen um ihr Erspartes gebracht wurden. Oft ist die Grundlage eine erteilte Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person das Recht, Sie in allen oder einzelnen Angelegenheiten zu vertreten z. B. auch das Recht, über Konto- und Bankguthaben zu verfügen.

Vermeintliche „Freunde“, die zuerst ihre Hilfe für diverse Arbeiten im Haus und Garten anbieten, erschleichen sich das Vertrauen und nützen dies im Laufe der Zeit schamlos aus. Opfer sind häufig arglose Rentner, die sich alleine nicht mehr helfen können und keinen langjährigen Vertrauten zur Seite stehen haben. 

Doch wie kann das verhindert werden?
Optimal ist es, Vorsorgevollmachten samt Patienten- und Betreuungsverfügung nicht nur über eine Institution anfertigen zu lassen, sondern bei dieser auch gleich die Originale verwahren zu lassen. Ein Bevollmächtigter kann über die ihm erteilte Vollmacht nur verfügen, sofern er das Original in Besitz hat. Wenn von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden soll, muss hier der Bevollmächtigte erst nachweisen, dass der Vollmachtgeber nicht dazu in der Lage ist z. B. über ein ärztliches Attest. Erst dann wird das Original herausgegeben. 

Eine zusätzliche Sicherheit bietet die Ernennung eines Kontrollbetreuers, dieser prüft die Entscheidungen des Bevollmächtigten und kann bei Missbrauch rasch einschreiten. 

Jeder Volljährige sollte seine Wünsche und Vorstellungen zu Gesundheit und rechtlicher Vertretung in einer Vorsorgevollmacht samt Patienten- und Betreuungsverfügung festhalten. Bitte lassen Sie sich von gelegentlichen Missbrauchsfällen nicht davon abhalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen im Bedarfsfall berücksichtigt werden können.

Von: Sabine Broßmann (Vorsorge- und Nachlassberatung), Mittwoch, 28. August 2019 - Aktualisiert am Mittwoch, 22. Januar 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann
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