LBV: „Diese Abschussgenehmigung ist nicht nachvollziehbar“
Region - Statement des LBV-Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer zur Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern Nr. 4 vom 14.01.2022 „Wolfs-Entnahme genehmigt“
LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer:
„Die von der Regierung von Oberbayern im vorliegenden Fall angegebene Begründung für die Genehmigung der Wolfsentnahme, eine „Gefährdung von Menschen“, ist für den LBV nicht nachvollziehbar. Bei 12 von 13 in den Landkreisen Berchtesgaden, Traunstein und Rosenheim kürzlich belegten Vorfällen mit Wölfen kam es nach Angaben der Expertenkommission zu keiner Interaktion „Wolf-Mensch“. In einem Fall flüchtete der Wolf sofort. Das ist nach Ansicht des LBV normales Wolfsverhalten und rechtfertigt keinen Abschuss.“
Der Aktionsplan Wolf des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU), an dem der LBV mitgearbeitet hat und zudem wir uneingeschränkt stehen, lässt ausdrücklich einen Abschuss von Wölfen unter bestimmten Umständen zu. Hierzu gehört neben der wiederholten Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen und verletzten oder getöteten Weidetieren, oder Verlusten bei nicht schützbaren Herden, auch die Gefährdung von Menschen.
Vorausgegangene Meldung des LBV vom 13.01.2022:
» Zur Meldung: Mögliche Abschuss-Freigabe für Wolf in Oberbayern
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